Datenschutz Information August 2024

Personalisierte Briefwerbung ist ohne Einwilligung datenschutzrechtlich zulässig (sog. Letter-Shop-Verfahren)

 

Das OLG Stuttgart hatte über eine Briefwerbung im Rahmen einer Adressvermietung, bei der keine Einwilligung der betroffenen Person vorgelegen hat, zu entscheiden (Beschluss vom 2.2.2024 -Az.: 2 U 63/22):

→ Auch wenn zuvor keine Kundenbeziehung bestand, kann eine personalisierte Briefwerbung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO datenschutzkonform sein.

→ Neukundengewinnung und Direktwerbung stellen nach Erwägungsgrund 47 DS-GVO ein berechtigtes Interesse dar.

→ unter dem Begriff des berechtigten Interesses sind alle rechtlichen, wirtschaftlichen oder ideellen Interessen zu verstehen.

 

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